Wer einen internationalen Onlineshop erstellen lassen möchte, sollte zuerst die Lieferländer festlegen, nicht die Sprachen. Denn ein Shop für Österreich, einer für die Niederlande und einer für die Schweiz unterscheiden sich weniger im Design als bei Umsatzsteuer, Zahlarten, Zoll und Rechtstexten. Daraus ergeben sich Umfang und Budget des Projekts. Für einen Hersteller, der erstmals über die Grenze verkauft, ist der vernünftige Einstieg meist ein einziger zusätzlicher Markt mit sauberen Artikeldaten und einem System, das weitere Länder später aufnehmen kann.
Dieser Beitrag richtet sich an Hersteller und Manufakturen, die kurz vor der Beauftragung stehen. Er klärt, welche Entscheidung welchen Aufwand auslöst, was warten kann und woran Sie Angebote messen sollten, die auf den ersten Blick gleich aussehen. Wenn Sie zunächst den Überblick über Märkte, Zoll und Kanäle suchen, lesen Sie vorab unseren Einstieg in den grenzüberschreitenden E-Commerce. Hier geht es um den Shop selbst und die Reihenfolge der Investitionen.
Erst die Lieferländer festlegen: DACH, EU oder Drittland?
„Wir wollen international verkaufen“ lässt sich nicht kalkulieren. Eine Webagentur kann darunter zwei Sprachfassungen desselben Shops verstehen, eine andere länderspezifische Preislisten, Steuerlogik und Versandtarife. Beide schreiben „mehrsprachiger Shop“ ins Angebot, beide meinen etwas anderes. Deshalb ist die wichtigste Vorarbeit eine Liste der Länder, in die Sie im ersten Jahr tatsächlich liefern wollen.
Die wichtigste Trennlinie verläuft dabei nicht zwischen den Sprachen, sondern an der Zollgrenze. Österreich ist sprachlich nah und steuerlich ein weiteres EU-Land. Die Schweiz spricht ebenfalls Deutsch, ist aber Drittland: Dort kommen Ausfuhr, Einfuhrabgaben und Zollpapiere hinzu. Die Niederlande verlangen eine neue Sprachfassung und andere Zahlarten, aber keine Zollabwicklung. Das Vereinigte Königreich ist seit dem Brexit ebenfalls Drittland, mit eigenen Regeln zur Umsatzsteuer.

Welches Land zuerst? Die stärksten Belege haben Sie vermutlich schon. Nehmen wir als erfundenes Beispiel eine Holzmanufaktur aus dem Schwarzwald: Liegen in den letzten zwei Jahren mehrere Anfragen aus der Schweiz und den Niederlanden im Postfach, ist das ein besseres Signal als jede Marktstudie. Ebenso aufschlussreich sind Verkäufe über Etsy oder Amazon nach Land sowie die Suchanfragen in der Search Console und die Länderberichte in GA4. Fehlen solche Signale, kann ein Test auf einem Marktplatz der günstigere erste Schritt sein. Wie Sie das abwägen, zeigt der Beitrag Marktplatz oder eigener Shop.
Preis und Umsatzsteuer: warum 119 Euro nicht überall 119 Euro sind
Bei einem rein deutschen Shop ist der Bruttopreis schnell gesetzt. Beim Verkauf an Privatkunden in andere EU-Länder fällt ab einer EU-weiten Umsatzschwelle grundsätzlich die Umsatzsteuer des Ziellandes an, derzeit liegt diese Schwelle bei 10.000 Euro im Jahr. Über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) können Sie solche Umsätze gebündelt melden, statt sich in jedem Land registrieren zu müssen. Das ist für viele Mittelständler eine erhebliche Entlastung, aber kein Automatismus: Wie das bei Ihnen aussieht, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Für den Shop stellt sich daraus eine handfeste Frage: Bleibt der Bruttopreis überall gleich, oder bekommt jedes Land einen eigenen Preis? Ein einheitlicher Preis wirkt einfach und vermeidet Preisdiskussionen, aber Ihr Nettoerlös schwankt mit dem Steuersatz.

Länderspezifische Preise erhalten dagegen Ihre Marge und ermöglichen runde, durchdachte Preise, erfordern aber mehr Pflege. Technisch müssen Shop und Warenkorb den Steuersatz anhand der Lieferadresse korrekt berechnen, Rechnungen entsprechend ausweisen und die Daten für die OSS-Meldung liefern. Prüfen Sie das bereits in der Konzeptphase, und sprechen Sie an, was geschieht, wenn der Kunde im Checkout das Lieferland wechselt. Auch die Preisangabenverordnung spielt mit hinein: Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer anzugeben, Versandkosten müssen klar erkennbar sein, und je nach Produkt kommt der Grundpreis hinzu.
Anders verhält es sich im Geschäft mit Firmenkunden. Liefern Sie an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land und liegt eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, kommt häufig das Reverse-Charge-Verfahren in Betracht. Das hat Folgen für die Oberfläche: ein Feld für die USt-IdNr., eine Prüfung der Nummer und der Hinweis auf der Rechnung gehören dann in den Umfang. Wer gleichzeitig privat und gewerblich verkauft, sollte das früh festlegen.

Die Schweiz, das Vereinigte Königreich und das Missverständnis „gleiche Sprache“
Für deutsche Hersteller ist die Schweiz oft der naheliegende erste Auslandsmarkt, und gerade deshalb wird er häufig unterschätzt. Sprachlich genügt scheinbar der bestehende Shop. Tatsächlich unterscheidet sich die Abwicklung erheblich. Die Sendung benötigt Ausfuhr- und Einfuhrpapiere, der Kunde oder Sie tragen Einfuhrsteuer und Verzollungsgebühren, und ab einem bestimmten Umsatz mit Kleinsendungen kann für ausländische Versandhändler eine Registrierung in der Schweiz nötig werden. Die Frage lautet also: Wer zahlt, und erfährt der Kunde das vor dem Kauf?
Nehmen wir an, ein Schweizer Kunde bestellt in Ihrem Shop und zahlt den deutschen Bruttopreis. Bleibt die deutsche Umsatzsteuer enthalten, zahlt er doppelt, weil bei der Einfuhr die Schweizer Abgabe fällig wird. Der Shop muss also für dieses Land netto rechnen oder separate Preise führen und die Abgabenfrage klar kommunizieren. Wenn der Kurier beim Zustellen eine unerwartete Summe einfordert, wird das Paket gern verweigert, und die Rücksendekosten bleiben bei Ihnen.
Hinzu kommen die Details im Text. In Schweizer Texten steht „ss“ statt „ß“, Preise erwartet man in Franken, und die Anrede oder Produktbezeichnung kann abweichen. Österreich sagt „Jänner“ und „Paradeiser“; bei Lebensmitteln, Textilien oder Haushaltswaren lohnt die Prüfung, ob Ihre Kategorie dort anders heißt. Dies sind Kleinigkeiten, die aber zeigen, ob ein Shop für das Land gemacht wurde oder nur erreichbar ist.
Beim Vereinigten Königreich sollten Sie sich die aktuellen Regeln für Kleinsendungen ansehen: Für viele Verkäufe an Privatkunden ist die Umsatzsteuer bereits beim Verkauf zu erheben, was eine britische Registrierung erfordern kann. Das ist ein Grund, warum „wir liefern einfach auch nach UK“ selten eine Nebensache ist. Klären Sie das vor der Aktivierung des Landes im Shop, nicht danach.
Zahlarten: was im Checkout des Ziellandes erwartet wird
Wer aus Deutschland kommt, denkt selbstverständlich an den Kauf auf Rechnung und PayPal. Beides ist hierzulande tief verankert, aber die Gewohnheiten enden an der Grenze. In den Niederlanden ist iDEAL zentral, in Belgien Bancontact, in der Schweiz TWINT, in Polen BLIK, in Frankreich die Cartes Bancaires. Ein Shop, der in Amsterdam nur Rechnung und Kreditkarte anbietet, verliert wahrscheinlich Käufer am letzten Schritt, obwohl alles andere stimmt.

In der Praxis wählen Sie daher einen Zahlungsdienstleister, der Ihre ersten Zielmärkte abdeckt, statt je Land einen neuen Vertrag zu schließen. Fragen Sie vor der Auswahl: Welche Methoden sind für deutsche Unternehmen und Ihre Produktkategorie verfügbar? In welcher Währung wird abgerechnet, und welcher Wechselkursaufschlag fällt an? Wie verlaufen Rückerstattung und Rückbuchung? Beim Kauf auf Rechnung kommt die Frage des Ausfallrisikos hinzu. Wer es selbst trägt, braucht ein Mahnwesen und Forderungsmanagement in mehreren Ländern; wer einen Anbieter einbindet, zahlt dafür und gibt einen Teil der Kontrolle ab.
Die Verifizierung nach PSD2 (starke Kundenauthentifizierung, meist 3-D Secure) sollte mit echten Testzahlungen aus dem Zielland geprüft werden. Fremdwährung ist ebenfalls ein eigenes Thema: Reicht es, Franken nur anzuzeigen, oder wird tatsächlich in Franken abgebucht? Eine reine Umrechnung im Frontend bedeutet, dass der Kunde auf dem Kontoauszug einen anderen Betrag sieht als im Shop.
Sprache: Übersetzen ist der kleinere Teil
Ein korrekt übersetzter Shop kann trotzdem nicht verkaufen. In Frankreich sucht niemand nach der wörtlichen Übersetzung Ihres Katalogbegriffs, sondern nach dem dort üblichen Wort. Bei Maßen, Normen, Größen und Materialangaben gelten andere Gewohnheiten. Das Adressformular muss Länder ohne Bundesland ebenso abbilden wie abweichende Postleitzahlformate. Deshalb gehört Keyword-Recherche je Sprache zum Projekt, zumindest für Kategorien und wichtigste Produkte. Maschinelle Übersetzung kann bei großen Katalogen als Entwurf dienen, die entscheidenden Seiten und der Checkout sollten jedoch von Muttersprachlern geprüft werden.
Ein ehrlicher Prüfstein für die Zahl der Sprachen: Können Sie eine Reklamation in dieser Sprache innerhalb eines vertretbaren Zeitraums beantworten? Auch Rechtstexte, Bestellbestätigungen, Versandbenachrichtigungen und Retourenanleitungen müssen in der Sprache vorliegen, in der Sie verkaufen. Eine gut gepflegte Sprache bringt meist mehr als vier halbherzige.
Technisch sind zwei Punkte schwer rückgängig zu machen. Zum einen die URL-Struktur: Unterverzeichnisse wie /nl/ oder /fr/ sind für die meisten Mittelständler am einfachsten zu betreiben, Länderdomains lohnen sich eher mit eigener Gesellschaft, eigenem Team oder eigenem Sortiment. Zum anderen hreflang, also die Auszeichnung, welche Seite für welche Sprache und Region gedacht ist. Bei de-DE, de-AT und de-CH ist das besonders heikel, weil die Seiten fast gleich sind. Unser Beitrag zu mehrsprachigem SEO und hreflang erklärt das im Detail. Besucher sollten außerdem nicht zwanghaft per IP-Adresse umgeleitet werden, ein Vorschlag mit freier Wahl ist für Menschen und Crawler verträglicher.
Ein EU-spezifischer Punkt gehört ebenfalls hierher: Die Geoblocking-Verordnung erlaubt es grundsätzlich nicht, Kunden aus anderen EU-Ländern allein wegen ihres Wohnsitzes den Zugang zu sperren oder sie ungefragt umzuleiten. Sie sind damit nicht verpflichtet, überallhin zu liefern, aber die Unterscheidung zwischen Zugang und Lieferung sollte der Shop abbilden. Auch diesen Punkt prüfen Sie am besten mit Ihrer Rechtsberatung.
Was rechtlich in den Shop gehört
Dieser Abschnitt ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Die Vorgaben ändern sich, und je nach Produkt und Zielland kommt weiteres hinzu. Lassen Sie Texte und Abläufe durch eine spezialisierte Kanzlei oder einen Händlerverband prüfen. Für das Projekt ist vor allem wichtig, dass diese Punkte Felder, Seiten und Abläufe im Shop benötigen und daher im Angebot vorkommen sollten.

Vieles davon kennen deutsche Händler: Impressum, Widerrufsbelehrung, ein eindeutig beschrifteter Bestellbutton, DSGVO-konforme Einwilligung nach dem TDDDG für Cookies und Tracking. International wird es an drei Stellen anspruchsvoller. Erstens verlangt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Herstellerangaben, gegebenenfalls Warn- und Sicherheitshinweise direkt in der Produktdarstellung, was entsprechende Felder im Produktdatensatz erfordert. Zweitens gilt das Verpackungsgesetz mit dem LUCID-Register nur für Deutschland; andere Länder, etwa Österreich und Frankreich, haben eigene Systeme, bei denen teils ein Bevollmächtigter nötig sein kann. Auch bei Elektrogeräten oder Batterien lohnt die Prüfung. Drittens betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Onlineshops für Verbraucher, wobei Kleinstunternehmen unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein können. Barrierefreiheit von Beginn an einzuplanen, ist deutlich günstiger als ein späterer Umbau.
Auf der Betriebsseite lohnt sich noch ein Blick auf die Kasse. Falls Sie einen Werksverkauf oder ein Ladengeschäft betreiben, gelten dort Kassengesetz und TSE-Pflicht für das elektronische Aufzeichnungssystem, während reine Onlinezahlungen in der Regel anders behandelt werden. Sobald Shop und Laden denselben Bestand und dieselbe Buchhaltung teilen, sollte Ihr Steuerberater die Abgrenzung kennen. Die Datenflüsse zu Zahlungsanbieter, Versanddienstleister und Analyse-Tools gehören außerdem in die Datenschutzerklärung und, soweit erforderlich, in Auftragsverarbeitungsverträge, besonders wenn Daten die EU verlassen.
Versand und Retouren über die Grenze
Für den Einstieg genügt oft eine einfache Tariftabelle je Zone. Mit wachsender Sortimentsbreite werden Live-Tarife vom Versanddienstleister sinnvoll, die allerdings korrekte Gewichte und Verpackungsmaße je Artikel voraussetzen. Sperrgut, Glas oder Möbel verändern die Rechnung erheblich: Ein Tisch, der innerhalb Deutschlands wirtschaftlich ist, kann nach Dänemark oder in die Schweiz die Marge aufzehren.
Bei Drittländern kommt die Frage nach DAP oder DDP hinzu. Bei DAP zahlt der Empfänger Zoll und Einfuhrsteuer bei Zustellung; der Shop bleibt einfacher, der Kunde sollte aber klar darauf hingewiesen werden. Bei DDP übernehmen Sie diese Kosten und holen sie im Checkout herein, was einen sauberen Kaufabschluss bringt, aber Zolltarifnummern, Ursprungsangaben und eine gute Abrechnung erfordert.
Das Widerrufsrecht Ihrer Kunden innerhalb der EU macht Retouren zu einem kalkulatorischen Faktor: Wer in ganz Europa verkauft, muss wissen, was eine Rücksendung aus Frankreich kostet und wer sie trägt, und dies auch klar formulieren. Bei niedrigpreisigen Artikeln kann eine Erstattung ohne Rücksendung wirtschaftlicher sein, bei höherwertigen rentiert sich unter Umständen eine Retourenadresse im Land. Eine Vertiefung bietet unser Beitrag zu Versand und Retouren im E-Commerce.
Was bei Herstellern anders läuft als im Handel
Die meisten Anleitungen sind für Händler geschrieben. Als Hersteller haben Sie drei zusätzliche Themen, die einen Shop-Umfang verändern können.
Vertriebspartner. Wenn Sie in einem Land bereits über Fachhändler verkaufen, ist ein Direktshop dort auch eine Vertriebsentscheidung. Prüfen Sie vorab, was bestehende Verträge zulassen, wie sich Ihre Preise zur Handelsmarge verhalten und ob ein Händlerfinder statt eines Warenkorbs für dieses Land sinnvoller ist. Ein Land kann im Shop bewusst anders konfiguriert sein.
Anfrage statt Warenkorb. Auf einer Herstellerseite treffen Endkunden und gewerbliche Einkäufer aufeinander. Ein Anfrageformular mit Menge, Ausführung und Lieferbedingung kann für den zweiten Fall zunächst genügen. Kundenindividuelle Preise, Staffeln, Freigaben und Kreditlimits sind dagegen ein eigenes Projekt und sollten auch so angeboten werden.
Produktion und Bestand. Wenn Ware auf Bestellung gefertigt wird, gehört die realistische Lieferzeit je Artikelgruppe in den Shop. Und sobald derselbe Artikel im eigenen Shop, auf Amazon oder Etsy und im Werksverkauf liegt, führen getrennte Zahlen zu Überverkäufen, die bei Auslandsbestellungen besonders unangenehm sind. Ein einziger Bestand für alle Kanäle, ob über Ihr bestehendes System oder unser eigenes Produkt Welda Stock, gehört hier auf die Liste. Die Pflichtfelder für den Auslandsverkauf sollten ebenfalls von Anfang an im Artikelstamm liegen: Zolltarifnummer, Ursprungsland, Gewicht, Packmaße, Material, Herstellerangaben und übersetzte Texte. Sie nachträglich zu ergänzen, kostet bei großen Katalogen Wochen.
Wann sich welche Investition lohnt
Der Grundsatz lautet: Investieren Sie in jede Ausbaustufe erst, wenn ein Signal sie rechtfertigt, und setzen Sie von Anfang an auf das, was sich später nur teuer ändern lässt. Saubere Artikeldaten, ein System, das weitere Sprachen und Länder aufnehmen kann, und eine solide Messung gehören in die erste Phase. Eine weitere Sprache, zusätzliche Zahlarten, eine vollständige Versandautomatisierung oder länderspezifische Kampagnenseiten können warten.

Reservieren Sie außerdem Budget für Sichtbarkeit. In einem neuen Land sind Sie unbekannt, und ein fertiger Shop bringt von allein keine Besucher. Wer alles in den Aufbau steckt und nichts in Anzeigen, Inhalte und Suchmaschinen, zieht womöglich den falschen Schluss, dass der Markt nicht funktioniere.
Nach dem Start lesen Sie die Ergebnisse je Land statt in Summe. Eine durchgehend niedrige Rate kann am Sortiment oder am Preis liegen. Bricht die Strecke aber erst zwischen Checkout-Beginn und Zahlung ein, deutet das eher auf Versandkosten, Lieferzeit oder eine fehlende Zahlart hin. GA4 mit erweiterten E-Commerce-Ereignissen und Länderauswertung liefert diese Sicht, sofern es sauber eingerichtet und die Einwilligung korrekt berücksichtigt ist.

Angebote vergleichbar machen
Tragen Sie alle Angebote in dasselbe Raster ein und markieren Sie jede Zeile mit „enthalten“, „nicht enthalten“ oder „gegen Aufpreis“. Eine Zeile, die niemand erwähnt, wird oft erst zum Thema, wenn das Projekt schon läuft.
| Position | Was im Angebot stehen sollte |
|---|---|
| Lieferländer | Konkrete Liste, Vorgehen bei weiteren Ländern |
| Sprachen | Anzahl, wer übersetzt, wer prüft, hreflang-Umsetzung und Test |
| Steuer und Preise | Steuerlogik je Land, Preislisten, Daten für die OSS-Meldung |
| Zahlungen | Benannte Anbieter und Zahlarten, Abrechnungswährung |
| Versand | Tarife, Etiketten, Zolldaten, Retourenprozess |
| Rechtstexte | Wer erstellt, wer nur einbaut, Pflege bei Änderungen |
| Artikeldaten | Wer pflegt Zolltarifnummer und Herstellerangaben, wie laufen Massenänderungen |
| Laufende Kosten | Plattform, Apps, Plugins, Transaktionsgebühren, Inhaber der Konten |
Die Kosten hängen im Wesentlichen von Katalogumfang, Anzahl von Ländern und Sprachen, den Integrationen, dem Inhaltsaufwand, der Plattform und der Betreuung nach dem Launch ab. Versteckte Kosten kommen meist aus drei Richtungen: Abonnements für Übersetzungs-, Steuer- und Versand-Erweiterungen, Transaktionskosten samt Wechselkursaufschlag und Rückbuchungen sowie die laufende Anpassung an Regeländerungen. Bitten Sie deshalb um eine Gesamtsicht auf das erste Jahr und die Folgejahre statt um eine einzelne Aufbausumme.
Fragen fürs Erstgespräch: Welche Zahlungsanbieter empfehlen Sie für unsere Zielländer, und warum? Wie wird eine neue Sprache später ergänzt, und wie wird das abgerechnet? Wo liegen Zollfelder und Herstellerangaben im System? Wer testet hreflang und wie zeigen Sie das Ergebnis? Wem gehören Shop, Domain, Konten und Daten?
Was Welda übernimmt und was nicht
Wenn Sie mit uns einen internationalen Onlineshop erstellen lassen, beginnt das Projekt mit der Analyse: Produkte, Verkaufskanäle, Marktplatzziele und Budget, danach legen wir gemeinsam Plattform und Umfang fest. Wir bauen mobil-optimierte Shops auf Shopify oder WooCommerce, strukturieren Katalog und Inhalte, binden Zahlungsanbieter, Wallets und Versandsysteme an und richten Amazon- und Etsy-Integrationen ein. Mit GA4 Enhanced Ecommerce und dem Meta-Pixel messen wir, per E-Mail-Automatisierung gewinnen wir abgebrochene Warenkörbe zurück. Ein bestehendes Warenwirtschafts- und Kassensystem können wir anbinden; wer einen Bestand für alles möchte, kann Welda Stock einsetzen.
Auch die Grenzen sollten klar sein. Mehrsprachigkeit und Mehrwährung stehen auf unserer Leistungsseite nicht als festes Paket; wir legen den Umfang in der Analyse je nach Zielländern, Plattform und Zahlungsanbieter fest. Steuerberatung, Zollabwicklung und Rechtsberatung gehören nicht zu den dort genannten Leistungen. OSS-Meldung, Einreihung der Zolltarifnummer und rechtliche Richtigkeit von Texten bleiben bei den entsprechenden Fachleuten. Unsere Aufgabe ist es, deren Vorgaben im Shop korrekt umzusetzen. Feste Preise veröffentlichen wir nicht; die Kosten hängen von Plattform, Produktzahl, Integrationen und dem Betreuungsumfang ab und werden nach dem Gespräch klar.
Haben Sie eine Länderliste, einen Artikelbestand und eine ungefähre Vorstellung von den Versandkosten, reicht ein kurzes Gespräch für einen belastbaren Umfang. Stehen Sie noch davor, klären wir in einem kostenlosen Gespräch, ob Sie jetzt einen internationalen Onlineshop erstellen lassen oder zunächst einen Marktplatz testen sollten.
Häufige Fragen
Kann ich meinen bestehenden Shop erweitern, oder brauche ich einen neuen?
Oft reicht die Erweiterung, wenn die Plattform weitere Sprachen, Länderpreise und Steuerlogik gut unterstützt und die Artikeldaten sauber sind. Ist der Shop eng an deutsche Zahlungs- und Versandabläufe gebunden, kann ein Neuaufbau oder ein paralleler Länder-Shop sauberer sein. Eine kurze Prüfung des Systems klärt das meist schnell.
Brauche ich für Österreich und die Schweiz eigene Texte?
Für Österreich reicht oft eine geprüfte deutsche Fassung mit angepassten Rechtstexten, Versandinformationen und einzelnen Begriffen. Die Schweiz benötigt zusätzlich Franken-Preise oder einen klaren Hinweis zur Abrechnung sowie Angaben zu Zoll und Abgaben. Vollständig getrennte Inhalte sind selten nötig, gut ausgezeichnete Varianten dagegen schon.
Muss ich mich in jedem Lieferland für die Umsatzsteuer registrieren?
Innerhalb der EU erspart das OSS-Verfahren vielen Verkäufern an Privatkunden die Registrierung in jedem Land. Drittländer wie die Schweiz und das Vereinigte Königreich folgen eigenen Regeln, und Lagerbestände im Ausland können die Lage ändern. Klären Sie Ihre konkrete Länderliste mit Ihrem Steuerberater, bevor Preise und Checkout festgelegt werden.
Welche Kosten entstehen, und wann erfahre ich den Preis?
Entscheidend sind Katalogumfang, Länder und Sprachen, Integrationen, Inhalte und Übersetzungen, Plattform- und App-Abonnements sowie die Betreuung nach dem Launch. Einen festen Listenpreis nennen wir nicht, weil die Faktoren zu unterschiedlich sind. Im kostenlosen Gespräch klären wir den Umfang und erstellen danach ein Angebot.
Shopify oder WooCommerce für den Auslandsverkauf?
Shopify ist schnell und wartungsarm, WooCommerce flexibel und bietet volle Kontrolle über Hosting und Code. Für das Auslandsgeschäft zählen vor allem die verfügbaren Zahlungsanbieter, die Verwaltung von Sprachen und Länderpreisen, die Steuerfunktionen und die Jahressumme aller Erweiterungen. Eine pauschal richtige Antwort gibt es nicht.
Sollte ich zuerst auf Amazon oder Etsy verkaufen?
Ein Marktplatz prüft die Nachfrage mit vergleichsweise wenig Vorarbeit und ist oft ein guter Test für ein neues Land. Der eigene Shop lohnt sich, wenn Kundenbeziehung, Marke, Marge oder gewerbliche Anfragen wichtiger werden. Viele Hersteller verbinden beides, sofern die Bestände synchron bleiben.
Gilt das Kassengesetz auch für meinen Onlineshop?
Reine Onlinezahlungen fallen in der Regel nicht unter die Pflicht zur TSE-gesicherten Registrierkasse, ein Werksverkauf mit elektronischer Kasse dagegen schon. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein, etwa bei Abholung und Barzahlung. Lassen Sie sich die Einordnung von Ihrem Steuerberater bestätigen.