Bei der Auswahl einer Praxissoftware sollten Sie vor der Demo vier Dinge schriftlich klären: was der Vertrag Sie kostet, wenn Sie wieder aussteigen wollen, wie Ihre Daten am Ende zurückkommen, wer welche Pflichten beim Datenschutz trägt und wer Ihnen hilft, wenn montags um acht nichts mehr geht. Diese Praxissoftware Checkliste zur Auswahl ist für Praxismanagerinnen, Inhaber und Leitungen gedacht, die in den nächsten Wochen Anbieter treffen. Die Fragen können Sie direkt in eine E-Mail kopieren.
Funktionsvergleiche finden Sie anderswo. Hier geht es um das, was in keiner Vorführung auftaucht und Sie trotzdem jahrelang begleitet. Die rechtlichen Hinweise sind bewusst allgemein gehalten und ersetzen weder Rechtsberatung noch den Blick Ihres Datenschutzbeauftragten.
Erste Weiche: Welche Art Software suchen Sie überhaupt?
In Deutschland steckt hinter dem Wort "Praxissoftware" mehr als eine Produktklasse. Wer das vor dem ersten Termin nicht klärt, vergleicht womöglich Systeme, die gar nicht dieselbe Aufgabe haben.
Eine Vertragsarztpraxis, die über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnet, braucht in aller Regel ein zertifiziertes Praxisverwaltungssystem mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur, also mit Diensten wie E-Rezept und elektronischer Patientenakte. Eine Privatpraxis, ein ästhetisches Zentrum, eine Physiotherapie mit vielen Selbstzahlern oder eine Heilpraktikerin steht anders da. Dort geht es vor allem um Kalender, Akte, Erinnerungen, Behandlungsserien und Zahlungen. Einen Überblick über die Systemklassen gibt unser Vergleich von Praxisverwaltungssoftware.

Besonders heikel ist die gemischte Praxis. Wer das PVS für die Kassenleistungen behält und für den Selbstzahlerbereich ein zweites System einführt, pflegt unter Umständen Stammdaten doppelt. Das kann sich trotzdem lohnen. Es sollte aber eine bewusste Entscheidung sein, bei der jemand ehrlich fragt, was der Empfang dann täglich zweimal eintippt.
Was Sie anfordern, bevor jemand eine Präsentation zeigt
Die wertvollste Stunde des Auswahlprozesses liegt vor dem Termin. Schicken Sie jedem Anbieter dieselbe kurze Anfrage und bitten Sie um die folgenden Unterlagen. Sie bekommen dadurch nicht nur Material, sondern auch eine erste Probe: Wer auf eine sachliche E-Mail innerhalb weniger Tage sachlich antwortet, zeigt Ihnen, wie die Zusammenarbeit später aussehen könnte.

Dazu kommen Ihre Ausschlusskriterien, formuliert als reine Ja-Nein-Fragen. Muss das System mit Ihrem Labor sprechen? Brauchen Sie GOÄ-Ziffern? Muss Ihre Praxis am Samstag Support bekommen? Ein "Nein" beendet den Prozess höflich für beide Seiten und spart Ihrem Team eine Vorführung, die nichts bringt.
Die Demo: drei schwierige Fälle statt einer Tour
Eine Vorführung zeigt die Software an ihrem besten Tag. Die Patientin kommt pünktlich, die Rechnung ist sofort bezahlt, der Termin passt beim ersten Versuch. Bitten Sie deshalb vorab darum, dass der Anbieter Ihre Fälle durchspielt, nicht seine eigenen:
- Die laufende Behandlungsserie. Eine Patientin ist bei der sechsten von zehn Sitzungen, zahlt den Rest in zwei Raten und möchte den nächsten Termin am zweiten Standort. Sind Restsitzungen und offener Betrag an beiden Standorten richtig zu sehen?
- Der Warnhinweis. Eine neue Behandlerin öffnet die Akte eines Patienten mit dokumentierter Allergie. Wann und wo erscheint der Hinweis? Wird protokolliert, wenn jemand ihn wegklickt?
- Die Mitarbeiterin, die geht. Eine MFA hört heute auf. Wie wird ihr Zugang gesperrt, und lässt sich nachvollziehen, welche Akten sie im letzten Monat geöffnet hat?
Holen Sie außerdem die Leute dazu, die mit der Entscheidung leben müssen. Die Empfangskraft fragt, wie viele Klicks ein Termin kostet, während das Telefon klingelt und jemand am Tresen wartet. Ein Behandler fragt, ob die Vorgeschichte im Behandlungszimmer schnell auf dem Tablet erscheint. Der Steuerberater oder die Buchhaltung möchte wissen, welche Auswertung am Monatsende herauskommt. Können sie nicht teilnehmen, lassen Sie ihre Fragen schriftlich mitlaufen.
Führen Sie während des Termins eine einfache Liste: Was wurde gesagt, und wo steht es schriftlich? Eine leere zweite Spalte ist Ihre Nachfrage-E-Mail am nächsten Tag.
Der Vertrag: lesen, solange Sie noch Interessent sind
Softwareverträge kommen gern spät und mit dem Etikett "Standard-AGB". Fordern Sie den Entwurf früher an. Über die Summe selbst und wie Sie Angebote über mehrere Jahre vergleichen, schreiben wir im Beitrag zu den Kosten von Praxissoftware; hier geht es um die Bedingungen, die um diese Summe herum stehen.

Laufzeit und Verlängerung. Gibt es eine Mindestlaufzeit? Verlängert sich der Vertrag automatisch, und um wie lange? Bis wann und in welcher Form müssen Sie kündigen? Tragen Sie die Frist noch am Tag der Unterschrift in den Kalender ein. Diese Frist gilt übrigens auch für Ihr jetziges System: Wer umsteigt, ohne sie zu kennen, zahlt womöglich länger doppelt als geplant.
Begriffe. Ist ein "Benutzer" ein benanntes Konto oder eine gleichzeitige Anmeldung? Zählen zwei Teilzeitkräfte am Empfang, die sich abwechseln, einfach oder doppelt? Braucht die Vertretungsärztin, die wenige Tage im Jahr da ist, einen eigenen Zugang? Und das sollte sie aus Datenschutzgründen in der Regel auch, also muss er bezahlbar eingeplant sein.
Grenzen. Was geschieht, wenn Nachrichten oder Speicherplatz für Fotos und Dokumente aufgebraucht sind? Hört das System auf zu senden, entstehen Zusatzkosten, oder werden Sie in einen größeren Tarif geschoben? Fragen Sie auch, wer davon wann erfährt.
Umfang und Änderungen. Stehen die Module als Anlage im Vertrag oder nur auf einer Folie? Wie und wie früh werden Preisänderungen angekündigt? Kann eine Funktion, auf die Sie setzen, später in einen teureren Tarif wandern?
Praxisübergabe. Praxen werden verkauft, Partner scheiden aus, aus einer Einzelpraxis wird eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein MVZ. Kann der Vertrag übergehen? Was passiert in diesem Fall mit den Patientendaten? Bei einer Übergabe spielt auch die Schweigepflicht eine Rolle, das sollte Ihre Beratung begleiten.
AVV, Schweigepflicht und Cloud-Testat: was in Deutschland dazukommt
"Wir sind DSGVO-konform" hören Sie von jedem Anbieter. Dieser Satz sagt wenig. Gesundheitsdaten fallen unter die besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO, und für die Praxis kommt eine zweite Ebene hinzu, die in anderen Branchen fehlt: die ärztliche Schweigepflicht und ihre strafrechtliche Absicherung in § 203 StGB. Auch wenn ein externer Dienstleister in die Datenverarbeitung eingebunden werden darf, muss das sauber geregelt sein, etwa über eine Verpflichtung zur Geheimhaltung. Lassen Sie sich zeigen, wie der Anbieter das löst, und prüfen Sie die Formulierung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Die Verantwortung bleibt dabei überwiegend bei Ihnen. Ihre Praxis ist in der Regel Verantwortliche, der Softwareanbieter Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Ein gutes System liefert Werkzeuge, aber Patienteninformation, Rechtsgrundlagen, Zugriffsrechte im Team und Löschkonzept bleiben Ihre Aufgabe. Fragen Sie deshalb konkret:
- Liegt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor Unterschrift vor, und sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben?
- Wo stehen die Server, und wo liegen die Backups? Ist ein Land außerhalb der EU beteiligt, und auf welcher Grundlage?
- Welche Unterauftragnehmer gibt es, etwa für Hosting, E-Mail, Nachrichten oder Fehleranalyse? Werden Sie über Änderungen informiert und können Sie widersprechen?
- Können Mitarbeitende des Anbieters Patientendaten einsehen? Wann, mit wessen Freigabe, und wird das protokolliert?
- Wie schnell erfahren Sie von einem Verdacht auf eine Datenpanne, und welche Informationen bekommen Sie? Ihre eigene Meldefrist an die Aufsichtsbehörde ist kurz.
- Sind Einwilligungen mit Datum und Textversion gespeichert?
Bei cloudbasierter Software gibt es eine weitere Frage, die sich lohnt. § 393 SGB V knüpft die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten durch Leistungserbringer und ihre Dienstleister im Wege des Cloud-Computing an Voraussetzungen, darunter den Verarbeitungsort und ein C5-Testat nach dem BSI-Kriterienkatalog. Ob und wie das für Ihre konkrete Praxis gilt, sollten Sie klären lassen. Fragen Sie aber auf jeden Fall nach dem Testat und lassen Sie es sich zeigen, statt sich auf eine allgemeine Sicherheitsaussage zu verlassen.
Danach kommt der Test am Bildschirm. Bitten Sie den Anbieter, sich mit der Rolle "Empfang" anzumelden. Sieht diese Rolle Behandlungsnotizen oder Vorher-Nachher-Fotos? Kann sie die gesamte Patientenliste herunterladen? Wo steht, wer eine Akte geöffnet hat? Mehr dazu im Beitrag zur Sicherheit von Patientendaten.
Erinnerung per Messenger: nicht jede Funktion ist für jede Praxis richtig
Automatische Terminerinnerungen sind ein starkes Verkaufsargument, gerade per WhatsApp. In Deutschland wird das im Gesundheitsbereich allerdings vorsichtiger bewertet als in vielen anderen Ländern. Schon die Information, dass jemand bei einem bestimmten Facharzt einen Termin hat, kann eine sensible Aussage sein, und bei Messenger-Diensten stellt sich zusätzlich die Frage, welche Metadaten wohin fließen.

Für die Auswahl ergeben sich daraus drei einfache Fragen. Welche Kanäle stehen außer WhatsApp noch zur Verfügung? Lassen sich die Texte selbst bearbeiten, sodass keine Behandlungsart drinsteht? Wie wird die Einwilligung des Patienten eingeholt und gespeichert, und was passiert, wenn er sie widerruft? Trennen Sie außerdem Erinnerungen sauber von Werbung, also etwa von Hinweisen auf neue Angebote. Für Werbung gelten eigene Anforderungen, und bei Gesundheitsleistungen kommen die Regeln des Heilmittelwerbegesetzes und des Berufsrechts hinzu.
Datenausstieg: testen Sie das Ende, solange der Anfang noch schön ist
Niemand kauft Software, um sie wieder zu verlassen. Trotzdem bestimmt der Ausstieg, wie viel Verhandlungsspielraum Sie bei jeder Verlängerung haben. Eine Praxis, deren Daten schwer umziehen, kann kaum noch ernsthaft mit Wechsel drohen. Klären Sie deshalb die Eckpunkte:
- Welche Datenarten lassen sich exportieren: Stammdaten, Termine, Dokumentation, Sitzungen und Pakete, Zahlungen, Fotos, Dokumente und Einwilligungen?
- In welchem Format? CSV oder Tabelle, strukturierter Datenbankexport, PDFs je Akte oder eine Sicherung, die nur das Programm selbst lesen kann?
- Können Sie das selbst auslösen oder brauchen Sie den Support? Wie lange dauert es, und entstehen Kosten?
- Wie lange haben Sie nach Vertragsende noch Zugriff? Wann wird gelöscht, und bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung?
Hier hängt mehr dran als Bequemlichkeit. Die Dokumentationspflicht aus § 630f BGB sieht grundsätzlich eine Aufbewahrung von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung vor, und für bestimmte Unterlagen können längere Fristen gelten. Wenn der Vertrag lange vorher endet, müssen Sie trotzdem an diese Unterlagen kommen, lesbar und vollständig. Auch Änderungsverlauf und Autor eines Eintrags können dabei wichtig sein.

Warum eine Patientenakte nicht wie eine Kundenliste umzieht
Ein Händler nimmt beim Systemwechsel seine Artikelliste und ein paar Salden mit. Eine Praxis zieht laufende Behandlungen um. Wer nächste Woche die Folgebehandlung übernimmt, muss sehen, was zuletzt gemacht und was vermerkt wurde. "Wir übernehmen Ihre Daten" ist deshalb erst der Anfang des Gesprächs.
Welche Felder kommen mit, welche bleiben zurück? Was geschieht mit Freitextnotizen und gescannten Dokumenten aus dem Altsystem? Bleibt eine laufende Serie eine laufende Serie, oder landet sie als historischer Verkauf in der Akte? Wie sauber Ihre digitale Patientenverwaltung heute ist, entscheidet ebenfalls mit: Wer doppelt angelegte Patienten mitnimmt, hat sie auch im neuen System doppelt.
Bevor echte Daten fließen, müssen Vertrag und Auftragsverarbeitung stehen. Sinnvoll ist dann ein kleiner Probelauf: etwa zwanzig bewusst schwierige Akten mit langer Historie, offenen Beträgen, laufender Serie und Fotos. Beide Systeme nebeneinander öffnen und Feld für Feld vergleichen. Danach legen Sie einen Stichtag fest, ab dem Neues nur noch ins neue System kommt. Meiden Sie dafür die Urlaubszeit, und in einer Kassenpraxis auch den Quartalswechsel. Lassen Sie das Altsystem, wenn der Vertrag es erlaubt, noch eine Weile lesbar.
Kasse, Rechnung und TSE: wo die Software aufhört
"Mit Abrechnung" kann vieles heißen. Eine Zahlung zu erfassen ist etwas anderes, als eine rechtskonforme Rechnung zu erstellen, und das wiederum etwas anderes als eine Abrechnung über die KV oder eine Verrechnungsstelle. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater vorab, was davon im neuen System passieren soll.
Nimmt Ihr Empfang Bargeld an und erfasst das über ein elektronisches Aufzeichnungssystem, kommen die Vorgaben des Kassengesetzes ins Spiel: technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belegausgabe, Aufzeichnungspflichten. Fragen Sie deshalb direkt, ob das System als Kasse im Sinne dieser Vorgaben gedacht ist und welche TSE-Lösung es nutzt, oder ob es Zahlungen nur intern festhält und die steuerliche Kasse woanders bleibt. Eine ehrliche Antwort kann hier auch "das machen wir nicht" lauten, und dann brauchen Sie dafür eine eigene Lösung.
Fragen Sie ebenso nach dem Rechnungsformat. Rechnungen an Unternehmen unterliegen schrittweise neuen E-Rechnungs-Pflichten, Privatpatienten sind davon typischerweise anders betroffen. Wichtig ist, ob GOÄ oder GebüH hinterlegt sind, falls Sie danach abrechnen, und welchen Export Ihr Steuerberater bekommt. Ob das den Grundsätzen der GoBD genügt, sollte er selbst beurteilen und nicht der Vertrieb des Anbieters.
Support: Montag acht Uhr, Mittwochnachmittag und der Samstag
Eine Praxis hat ihren eigenen Rhythmus. Der Montagmorgen ist voll. Viele Praxen haben einen freien Nachmittag und nutzen ihn für Verwaltung und Schulung, andere arbeiten abends oder am Samstag. Deshalb hilft die Frage "Haben Sie Support?" kaum. Schildern Sie stattdessen einen Vorfall: Montag, 7:50 Uhr, der Empfang kommt nicht ins System, das Wartezimmer füllt sich.
- Erreichbarkeit. Wer antwortet zu dieser Uhrzeit, über welchen Kanal? Gibt es für schwere Störungen einen eigenen Weg?
- Zusage. Ist eine schwere Störung definiert, mit Reaktionszeit, und steht das im Vertrag?
- Überbrückung. Wie sieht der Empfang bei einem Ausfall die Termine des Tages? Bei jedem webbasierten Produkt lohnt ein einfacher Notfallplan im Team.
- Nacharbeit. Welche Erinnerungen sind ausgefallen? Wie kommen handschriftliche Notizen nachträglich ins System? Bekommen Sie eine schriftliche Ursache?
- Neue Kolleginnen. Die Ersteinweisung ist leicht vereinbart. Wer schult die MFA, die in anderthalb Jahren anfängt?
- Updates. Werden Änderungen an der Oberfläche vorher angekündigt? Liegen Wartungsfenster außerhalb Ihrer Sprechzeiten?
- Sprache. Bekommen Sie Hilfe auf Deutsch, auch an einem normalen Dienstag und nicht nur im Vertriebsgespräch?
Testen Sie den Support während der Probezeit mit einer echten Frage, etwa wie sich die Rechte einer Rolle ändern lassen. Notieren Sie, wie lange es dauert und ob das Problem danach wirklich gelöst ist. Vermittelt Ihnen der Anbieter den Kontakt zu einer ähnlichen Praxis, fragen Sie dort nicht, ob man zufrieden ist, sondern was beim letzten Problem passiert ist.
Bewerten und entscheiden, bevor die Sympathie es tut
Nach zwei oder drei Terminen verschwimmen die Eindrücke, und oft gewinnt, wer am besten präsentiert hat. Dagegen hilft eine Bewertung, deren Gewichte vor dem ersten Termin feststehen. Jede Person, die dabei war, vergibt ihre Noten direkt nach dem Termin und allein. Sonst steht am Ende nur die Meinung der ranghöchsten Person auf dem Papier.

Schauen Sie auf mehr als die Summe. Im Beispiel kommt der Datenausstieg nur auf die Note 2. Das kann trotz ordentlicher Gesamtpunktzahl bedeuten, dass Sie diesen Anbieter nur nehmen, wenn er die Regelung nachbessert und schriftlich bestätigt. Solche Nachbesserungen sind übrigens am ehesten vor der Unterschrift zu haben.

Falls der Anbieter eine Testphase bietet, gehen Sie sie mit Plan an und verwenden Sie ausschließlich erfundene Patienten. Echte Akten haben in einem System ohne geprüften Vertrag nichts verloren. Richten Sie Kalender und zwei Behandler ein, lassen Sie den Empfang einen Vormittag nachbuchen, spielen Sie Ihre drei Fälle selbst durch, prüfen Sie die Rollen und machen Sie den Exit-Test.
Wann die Checkliste Ihnen vom Kauf abrät
Ein guter Auswahlprozess kann auch mit "jetzt nicht" oder "nicht diese Art Produkt" enden.
- Sie brauchen KV-Abrechnung und TI. Dann führt an einem dafür zertifizierten PVS kaum ein Weg vorbei. Ein Termin- und CRM-System kann das ergänzen, aber nicht ersetzen.
- Niemand verantwortet die Einführung. Ohne eine benannte Person für Datenübernahme und Schulung läuft die neue Software schnell neben dem alten Terminbuch her.
- Ihr Datenschutzbeauftragter hat noch nichts gesehen. Dann ist die Unterschrift zu früh, ganz gleich, wie überzeugend die Demo war.
- Sie wechseln wegen einer einzigen Funktion. Wenn nur die Erinnerung fehlt, fragen Sie zuerst beim jetzigen Anbieter nach. Das ist weniger riskant, als alle Akten umzuziehen.
Welda CRM auf dem Prüfstand dieser Liste
Wir nehmen uns davon nicht aus. Gehen Sie unsere Praxissoftware Checkliste zur Auswahl auch mit Welda CRM Punkt für Punkt durch. Das steht auf unseren Produktseiten:
- Umfang: Kalender nach Personal, Raum und Standort, Konfliktprüfung, Patientenprofile, verschlüsselte Gesundheitsakte mit Warnhinweisen zu Allergien und Kontraindikationen, Vorher-Nachher-Fotos, Paket- und Sitzungsverwaltung, Erinnerungen per WhatsApp, Zahlungen, Ratenzahlungen und Berichte.
- Datenschutzwerkzeuge: verschlüsselte Speicherung, versionierte DSGVO-Einwilligungen, rollenbasierte Rechte und ein Protokoll der Zugriffe. Sie unterstützen Ihre Pflichten, ersetzen aber nicht Ihr eigenes Datenschutzkonzept.
- Einführung und Support: Eine separate Einrichtungsgebühr gibt es nicht. Einrichtung, Übernahme von Kunden- und Termindaten, Schulung, Updates und Support sind in jedem Plan enthalten, Enterprise bietet vorrangigen Support.
- Bindung: Monatliches Abo, das Sie wechseln oder kündigen können. Offene API gibt es ab Pro.
- Sprache: Oberfläche und Nachrichtenvorlagen auf Deutsch, Englisch und Türkisch.
Genauso deutlich die Grenzen: Welda CRM ist kein KBV-zertifiziertes Praxisverwaltungssystem. Auf unseren Produktseiten finden Sie weder KV-Abrechnung noch TI-Anbindung, E-Rezept, Laborschnittstellen oder GOÄ-Kataloge, auch keine Zusage zu TSE. Am ehesten passt das Produkt daher zu Selbstzahler- und Privatbereichen, Studios und Therapeuten, die Termine, Serien, Erinnerungen und Zahlungen an einem Ort wollen. Exportformate, Zugriff nach Vertragsende, Serverstandort, C5-Testat und Supportzeiten sind auf diesen Seiten nicht im Detail beschrieben. Stellen Sie uns genau diese Fragen und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben, wie bei jedem anderen Anbieter auch. Beim Thema WhatsApp sollte zudem Ihr Datenschutzbeauftragter vorab mitentscheiden.
Häufige Fragen
Was gehört in eine Checkliste zur Auswahl von Praxissoftware?
Mindestens: Softwareklasse und Abrechnungsweg, Vertragslaufzeit und Kündigung, Auftragsverarbeitung und Schweigepflicht, Datenexport und Löschung, Datenübernahme laufender Behandlungen, Kassen- und Rechnungsfragen, Supportzeiten. Dazu kommen Ihre eigenen Ausschlusskriterien.
Wie viele Anbieter sollte ich mir ansehen?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Für viele Praxen reicht es, per E-Mail vorzufiltern und dann zwei bis drei Demos anzusehen. Bei mehr beginnen die Vorführungen zu verschwimmen.
Ist meine Praxis DSGVO-konform, wenn es die Software ist?
Nein. Software kann Verschlüsselung, Rechte und Protokolle liefern. Patienteninformation, Rechtsgrundlagen, Rollen im Team und Löschkonzept bleiben bei der Praxis. Beziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten früh ein.
Was passiert mit den Patientendaten am Vertragsende?
Das hängt vom Vertrag ab, nehmen Sie also nichts an. Lassen Sie sich Format, Frist, Kosten und Löschbestätigung vor der Unterschrift schriftlich geben, und denken Sie an Ihre Aufbewahrungspflichten.
Darf ich beim Test echte Patientendaten verwenden?
Das sollten Sie nicht, solange kein geprüfter Vertrag und keine Auftragsverarbeitung bestehen. Für Tests reichen erfundene Datensätze völlig aus.
Was kostet Welda CRM?
Welda CRM ist ein monatliches Abo. Der Preis richtet sich nach Standorten, Benutzern, Nachrichtenvolumen und Modulen und wird im kostenlosen Gespräch geklärt. Hilfreich sind dafür Ihre Standort- und Benutzerzahl, das ungefähre Terminaufkommen und Ihr bisheriges System.
Kann ich Welda CRM vorher testen?
Ja. Der kostenlose Test läuft 7 Tage, alle Module sind freigeschaltet. Das reicht für Ihre drei Fälle und die Rollenprüfung mit erfundenen Daten.
Nehmen Sie Ihre Praxissoftware Checkliste zur Auswahl mit ins kostenlose Gespräch zu Welda CRM. Schicken Sie die Fragen gern vorab, wir spielen Ihre Fälle gemeinsam durch. Und wenn etwas dabei ist, das wir nicht leisten, sagen wir Ihnen das.