Zum Inhalt springen
Klinikmanagement

Praxissoftware Psychotherapie: Was Kassen- und Privatpraxen wirklich prüfen sollten

Welda-Team15 Min. Lesezeit1 November 2026

Welche Praxissoftware für die Psychotherapie passt, entscheidet zuerst Ihre Abrechnung: Mit Kassensitz und Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung brauchen Sie ein dafür zugelassenes Praxisverwaltungssystem (PVS) mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Arbeiten Sie als Privatpraxis, als Heilpraktikerin für Psychotherapie oder in der Beratung, sind Sie frei und sollten nach drei Punkten auswählen: Wie gut sind Verlaufsnotizen geschützt, wer im Team darf was sehen und wie zuverlässig lässt sich der wöchentliche Festtermin führen? Dieser Unterschied wird in vielen Vergleichen übergangen, spart aber die meiste Zeit bei der Auswahl.

Der zweite Punkt ist die Schweigepflicht. Für eine Friseurin ist ein gut gefüllter Kalender vor allem eine Frage der Auslastung. In der Psychotherapie kann schon die Tatsache, dass jemand zu Ihnen kommt, eine vertrauliche Information sein. Deshalb lässt sich die Software für eine Therapiepraxis nicht nach denselben Kriterien aussuchen wie ein allgemeines Buchungstool.

Kassensitz oder Privatpraxis: die Frage, die alles andere sortiert

Bevor Sie Funktionslisten vergleichen, ordnen Sie Ihre Praxis einem von vier typischen Fällen zu. Daraus ergibt sich, in welcher Produktklasse Sie überhaupt suchen.

Entscheidungsschema: Kassenpraxis, Privatpraxis, Heilpraktiker für Psychotherapie und Beratungsstelle mit jeweils passender Softwareklasse
Bei Mischformen, etwa Kassensitz plus Privatsprechstunde, richtet sich die Auswahl nach dem strengeren Fall.

Kassenpraxis. Wer Leistungen über die KV abrechnet, braucht eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Abrechnung zertifizierte Software und in der Regel den Zugang zur Telematikinfrastruktur, einschließlich der damit verbundenen Anwendungen wie elektronischer Patientenakte und eArztbrief. Zudem spielen die Logik der Psychotherapie-Richtlinie, also Sprechstunde, probatorische Sitzungen, Kontingente und Anträge, im Alltag eine große Rolle. Das ist Spezialsoftware. Eine allgemeine Termin- und Kundenverwaltung ersetzt sie nicht. Sie kann höchstens ergänzen, aber auch dann müssen Sie prüfen, ob Sie dieselben Daten wirklich an zwei Stellen führen wollen.

Privatpraxis. Sie rechnen mit Selbstzahlern oder Privatversicherten ab, oft nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Hier ist die wichtige Frage, ob die Rechnung Ihre Vorgaben abbilden kann: Gebührenziffern, Steigerungssätze, die nötigen Angaben für die Erstattung durch Versicherung oder Beihilfe. Klären Sie das konkret am Beispiel einer eigenen Rechnung, denn nicht jede allgemeine Software tut das.

Heilpraktiker für Psychotherapie. Der Anteil der Selbstzahler ist hoch, und die Abrechnungslogik ist einfacher. Eine schlanke Lösung mit Klientenakte, Kalender und Rechnung reicht oft aus. Die Vertraulichkeit muss allerdings genauso ernst genommen werden.

Beratung, Coaching, Träger. Bei psychologischer Beratung ohne Heilkunde können die rechtlichen Rahmenbedingungen anders aussehen, und Träger haben oft eigene Datenschutzvorgaben. Die sensible Natur der Gespräche bleibt jedoch. Klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Beratung, was für Ihre Organisation gilt.

Vergleich zwischen zertifiziertem PVS und Termin- und Klientensoftware bei KV-Abrechnung, TI, Kontingenten, Online-Terminen und Einsatzgebiet
Die Tabelle beschreibt typische Unterschiede der Produktklassen; im Einzelfall gibt das jeweilige Angebot Auskunft.

Einen breiteren Marktüberblick liefert unser Vergleich von Praxisverwaltungssoftware, auch wenn er nicht speziell auf die Psychotherapie zugeschnitten ist.

Schweigepflicht endet nicht am Sprechzimmer

§ 203 StGB schützt Geheimnisse, die Berufsgeheimnisträgern anvertraut wurden, und dazu kann bereits der Umstand gehören, dass eine Person in Behandlung ist. Für Software heißt das zweierlei. Zum einen gehört die Frage, wie ein externer Dienstleister eingebunden wird und wozu er verpflichtet ist, nicht ans Ende der Auswahl, sondern an den Anfang. Das Gesetz sieht für mitwirkende Personen eigene Regeln vor; lassen Sie sich von Ihrer Kammer oder einer Rechtsberatung erläutern, was konkret zu tun ist. Zum anderen sind die alltäglichen Spuren eines Termins selbst schutzbedürftig.

Stellen Sie sich vor: Eine Klientin hat ihrer Familie nichts von der Therapie erzählt. Das Handy liegt beim Abendessen auf dem Tisch, auf dem Sperrbildschirm erscheint: „Praxis für Traumatherapie: Ihre Sitzung ist morgen um 15 Uhr.“ Keine Verschlüsselung der Welt hilft in diesem Moment.

Gegenüberstellung einer neutralen und einer verräterischen Terminerinnerung für die Therapiepraxis
Probieren Sie Ihre Vorlage am eigenen Handy aus und lesen Sie nur die Zeile auf dem Sperrbildschirm.

Erinnerungen können Ausfälle mindern und entlasten den Empfang. Deshalb gilt es, sie gut einzurichten statt pauschal abzulehnen. Wichtig sind vollständig bearbeitbare Vorlagen, ein neutraler Absender, keine Behandlungsangaben im Text und die Möglichkeit, dass Klienten keine Nachrichten erhalten möchten. Das gehört schriftlich in den Aufnahmebogen. Bei WhatsApp kommt hinzu, dass der Dienst Daten über einen außereuropäischen Konzern verarbeiten kann; einige Berufsträger und Datenschutzbeauftragte stehen ihm in der Praxiskommunikation deshalb kritisch gegenüber. Prüfen Sie den Kanal für Ihre Praxis, informieren Sie Klienten klar und holen Sie sich im Zweifel Rat. Unser Beitrag zur Terminautomatisierung per WhatsApp beschreibt die technische Seite.

Dieselbe Sorgfalt braucht Ihre Online-Terminanfrage. Eine Auswahl wie „Erstgespräch Depression“ verrät, sobald sie gebucht wurde, mehr, als Sie möchten, und die Bestätigungsmail bleibt dauerhaft im Postfach. Kurze, neutrale Leistungsnamen sind fast immer die bessere Wahl. Auch der Bildschirm am Empfang gehört dazu: Sind im Wartebereich ganze Namen lesbar, wird die Schweigepflicht dort jeden Tag ein wenig ausgehöhlt.

Was „DSGVO-konform“ und „verschlüsselt“ wirklich beantworten müssen

Gesundheitsdaten fallen unter die besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO und verlangen entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen. Viele Produkte werben mit „DSGVO-konform“. Das ist aber keine Eigenschaft, die Sie einfach einkaufen können, denn verantwortlich bleiben Sie. Hilfreicher ist die Frage: Welche meiner Pflichten unterstützt das Produkt, und wie?

Checkliste mit acht Fragen an den Anbieter zu Verschlüsselung, Zugriff, AV-Vertrag, Unterauftragnehmern, Serverstandort, Anmeldung, Protokoll und Vertragsende
Schicken Sie die Liste per E-Mail. Eine schriftliche Antwort lässt sich später nachlesen und dient Ihnen auch als Dokumentation.

Bei der Verschlüsselung lohnt sich die Unterscheidung: Die Transportverschlüsselung schützt Daten auf dem Weg zum Browser, die Verschlüsselung im Ruhezustand schützt sie auf dem Server. Keines von beiden sagt automatisch etwas darüber, ob Freitextnotizen, hochgeladene Berichte und Backups erfasst sind, und auch nicht darüber, ob der Anbieter selbst technisch mitlesen kann. Fragen Sie danach konkret. Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sollten Sie vor dem ersten echten Datensatz in der Hand halten, einschließlich der Liste der Unterauftragnehmer. Serverstandorte und Drittlandtransfers gehören in dasselbe Gespräch.

Prüfen Sie auch, ob bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Ihre Praxis sinnvoll oder notwendig ist; das kann von Größe und Umfang der Verarbeitung abhängen. Hier hilft eine fachkundige Stelle weiter. Einen Überblick über typische Risiken in Gesundheitsbetrieben gibt unser Beitrag zur Sicherheit von Patientendaten.

Unterschätzt wird oft der Export. Die Excel-Liste aller Klienten, die jemand auf den privaten Laptop lädt, entzieht sich jedem Serverschutz. Klären Sie, wer exportieren darf und ob das protokolliert wird. Ebenso wichtig: Der gemeinsam genutzte Praxisrechner mit offener Sitzung ist in kleinen Praxen ein alltäglicheres Risiko als jeder Hackerangriff.

Dokumentationspflicht und Akte: was die Software tragen muss

§ 630f BGB verpflichtet Behandelnde dazu, eine Behandlung zeitnah zu dokumentieren, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar bleiben. Zudem gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist und nach § 630g BGB ein Einsichtsrecht der Patienten. Daraus ergeben sich drei sehr praktische Prüfpunkte für jede Praxissoftware in der Psychotherapie, jedenfalls soweit diese Vorschriften für Sie gelten:

  • Änderungen. Wenn Sie eine Verlaufsnotiz überschreiben, bleibt dann die ursprüngliche Fassung nachvollziehbar? Ein einfaches Notizfeld, das still überschrieben wird, kann hier zu wenig sein.
  • Aufbewahrung. Lässt sich eine abgeschlossene Akte über Jahre sicher halten und auch nach einem Anbieterwechsel lesbar exportieren? Was geschieht, wenn der Anbieter in zehn Jahren nicht mehr existiert?
  • Einsicht. Können Sie einem Klienten auf Verlangen eine Kopie der Akte bereitstellen, ohne Einzelteile aus verschiedenen Bereichen zusammenzusuchen?

Hinzu kommt die Struktur der Notizen. Manche spezialisierte Lösungen bieten Vorlagen für Anamnese, Berichte an den Gutachter und Testauswertungen. Ob Sie das brauchen, zeigt ein Blick auf Ihre heutige Arbeitsweise. Wer vor allem kurze chronologische Verlaufsnotizen schreibt und Testverfahren anderswo auswertet, kommt oft mit einer einfacheren Struktur aus. Wer viele Anträge und Berichte schreibt, spart mit fachlichen Vorlagen erheblich Zeit. Das ist ein Punkt, bei dem Spezialsoftware echte Vorteile haben kann.

Der feste Wochentermin und was den Kalender wirklich fordert

Ein Friseurkalender besteht aus einzelnen Besuchen. In der Therapie gehört der Dienstag um 15 Uhr oft über Monate derselben Person. Die Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten, danach folgen Notizen und eine kurze Pause. Prüfen Sie also, ob Sie Festtermine in einem Schritt über Wochen anlegen, um Feiertage und Ihren Urlaub verschieben und nach einer Pause wiederherstellen können. Fragen Sie auch, wie die Software mit bewilligten oder vereinbarten Kontingenten umgeht: Sieht man rechtzeitig, dass nur noch wenige Sitzungen übrig sind?

Ausfallhonorare sind ein weiteres Thema. Viele Privatpraxen vereinbaren in ihrem Behandlungsvertrag eine Absagefrist. Damit das tragfähig bleibt, sollte die Software Absagen mit Datum und Uhrzeit festhalten, und die Vereinbarung selbst sollte als Dokument in der Akte liegen. Wie eine solche Klausel wirksam formuliert wird, ist eine juristische Frage; die Dokumentation dazu ist eine Softwarefrage.

Beispielrechnung, die kurzfristige Absagen, Nichterscheinen und nicht fortgeführte Festtermine zu vier verlorenen Sitzungsstunden pro Woche addiert
Reine Beispielrechnung. Zählen Sie vier reale Wochen; das Ergebnis zeigt, welche Funktion Ihnen tatsächlich hilft.

Diese kleine Rechnung kann die Prioritäten verschieben. Kommen die Leerstunden vor allem von kurzfristigen Absagen, helfen eine Warteliste und eine klare Absageregel. Entstehen sie, weil Festtermine nach Urlaub nicht fortgeführt werden, liegt das Problem in der Planung und nicht bei den Erinnerungen. Weitere Ansätze finden Sie in unserem Beitrag zu Terminausfällen.

Die Warteliste verdient einen zweiten Blick. In der Psychotherapie sind Wartelisten oft lang und emotional belastet: Jede Anfrage steht für eine Person, die Hilfe sucht. Ein System, das Interessenten mit Datum und Dringlichkeitsnotiz führt und sie benachrichtigt, wenn ein Platz frei wird, entlastet das Telefon erheblich. Formulierung und Datensparsamkeit zählen hier besonders. Es sind sensible Daten von Menschen, die noch gar nicht bei Ihnen in Behandlung sind.

Rechte im Team: Wer braucht was, und warum?

In der Einzelpraxis ohne Personal ist die Frage überschaubar. Sobald Empfang, Kollegen oder Abrechnungshilfe dazukommen, wird sie zentral. Gehen Sie nicht von Rollen aus, sondern von Informationen: Wer muss diese Angabe sehen, um die eigene Aufgabe zu erfüllen?

Rechtematrix: Empfang, Therapeut und Praxisleitung im Verhältnis zu Kalender, Notizen, Diagnose, Rechnung und Zugriffsprotokoll
Ein Vorschlag als Ausgangspunkt. Ergänzen Sie Ausbildungskandidaten, Supervision und externe Buchhaltung.

Drei Konstellationen sollten Sie ausdrücklich klären:

  • Praxisgemeinschaft. In einer Praxisgemeinschaft teilen sich selbstständige Behandler Räume, nicht aber ihre Patienten. Ein gemeinsames Konto, in dem alle alles sehen, passt dazu nicht. Klären Sie die Verantwortlichkeiten, bevor Daten eingegeben werden. In der Berufsausübungsgemeinschaft stellt sich die Frage anders, aber auch dort gilt das Need-to-know-Prinzip.
  • Psychotherapeuten in Ausbildung und Supervision. Bekommt die Supervisorin zeitlich begrenzten Zugriff auf eine Akte oder wird der Fall anonymisiert besprochen? Das System sollte Ihre Regel unterstützen, nicht vorgeben.
  • Ausscheiden einer Kollegin. Was passiert am letzten Arbeitstag mit dem Zugang, den laufenden Akten und dem späteren Einsichtsbedarf? Vereinbaren Sie das, bevor der Fall eintritt.

Ein Audit-Log rundet das Bild ab. Für Therapiedaten ist nicht nur wichtig, wer etwas geändert hat, sondern auch, wer etwas gelesen hat. Fragen Sie, ob Lesezugriffe erfasst werden und wer das Protokoll einsehen darf.

Paare, Kinder, Gruppen: Wo das Prinzip „eine Person, eine Akte“ nicht mehr passt

Paartherapie. Der Termin gehört zwei Personen, die Rechnung geht vielleicht nur an eine. Was jemand im Einzelgespräch sagt, darf nicht in der gemeinsamen Ansicht auftauchen. Prüfen Sie, ob sich zwei Personen mit einem Termin verknüpfen lassen und die Notizen dennoch getrennt bleiben. Gibt es ein Klientenportal, kontrollieren Sie genau, wer dort was sieht.

Kinder und Jugendliche. Die hinterlegte Nummer gehört meist den Eltern. Erinnerung und Rechnung gehen dorthin, Inhalte aber nicht. Fragen zur Einwilligung, zum Sorgerecht und zur Schweigepflicht gegenüber Eltern hängen vom Einzelfall ab, also dokumentieren Sie Ihre Vereinbarungen in der Akte. Rechtlich sollten Sie sich dazu fachlich beraten lassen.

Gruppentherapie. Kalender mit Teilnehmerlimit eignen sich für die Planung, aber Sammelnachrichten dürfen keine anderen Nummern offenlegen, und der Gruppenname sollte nicht in der Vorschau auftauchen. Prüfen Sie außerdem, ob die Software alles als „Kurs“ bezeichnet. Das ist nur ein Wort, aber es stört im klinischen Alltag.

Unser Leitfaden zum Praxismanagement für Therapeuten behandelt dazu auch die organisatorische Seite, von der Aufnahme bis zum Umgang mit Krisen.

Rechnung, Kasse und die Frage nach der TSE

Psychotherapeutische Heilbehandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit; Coaching oder Selbsterfahrung können anders zu behandeln sein. Das sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären, weil davon abhängt, was auf der Rechnung stehen muss. Schauen Sie sich gleichzeitig die Leistungsbeschreibung an: So knapp, wie es rechtlich zulässig ist, ist für viele Klienten am besten. Eine Rechnung kann in die Hände Dritter geraten.

Zum Kassengesetz: Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion einsetzt, muss sich mit den Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und der Belegausgabe befassen. Viele Therapiepraxen arbeiten überwiegend per Überweisung und haben daher gar keine Kasse. Sobald Sie aber bar kassieren und das über eine Softwarefunktion erfassen, fragen Sie den Anbieter ausdrücklich, ob diese Funktion dafür ausgelegt ist und wie das zu Ihrer Situation passt. Fragen Sie Ihre Steuerberatung, bevor Sie die Barkasse digitalisieren.

Bei den Kosten gilt: Vergleichen Sie nicht die Überschrift, sondern die Posten. Dazu gehören Benutzer und Standorte, Nachrichtenvolumen, Speicherplatz, Module, Datenübernahme, Schulung, Support, TI-Komponenten und ihre Wartung bei der Kassenpraxis sowie die Kosten eines späteren Exports. Lassen Sie sich die Summe für drei Jahre aufschreiben, das macht Angebote vergleichbarer als jeder Monatsbetrag.

Wo Welda CRM passt und wo ausdrücklich nicht

Zunächst das Wichtigste: Welda CRM wird nicht als KV-zertifizierte Abrechnungssoftware angeboten, und in unseren Produktunterlagen sind weder TI-Anbindung noch die Abbildung von Antrags- und Kontingentverfahren der Psychotherapie-Richtlinie aufgeführt. Mit Kassensitz ist das für die Abrechnung also nicht die richtige Lösung.

Interessant kann Welda CRM dagegen für Privatpraxen, Heilpraktiker für Psychotherapie und Beratungsangebote sein, die ein gemeinsames System für den Betrieb suchen: Klientenprofil mit Verlauf, Notizen und Aufgaben, Kalender nach Mitarbeiter, Raum und Standort mit Konfliktprüfung, bestätigte Online-Terminanfragen, Warteliste, Mehrsitzungspakete mit Restsitzungen, automatische WhatsApp-Erinnerungen sowie Rechnungen und Zahlungen. Gesundheitsdaten werden verschlüsselt gespeichert, Rechte folgen der Rolle, Einwilligungen werden versioniert erfasst und Zugriffe auf sensible Daten im Audit-Log protokolliert. Die Module lassen sich einzeln abschalten. Das ist für Sie relevant, denn Vorher-Nachher-Fotos, Lead-Trichter und Bewertungsabfragen stammen aus anderen Branchen und gehören in einer Therapiepraxis abgeschaltet.

Offen, und deshalb bitte direkt anzusprechen: Unsere Unterlagen nennen weder GOP-Rechnungslogik, Videosprechstunde, psychologische Testauswertung, automatische Wiederholung von Festterminen noch Zwei-Faktor-Anmeldung, und sie versprechen keine Trennung der Notizen bis auf die Ebene einzelner Therapeuten. Auch Serverstandort, Unterauftragnehmer und AV-Vertrag sollten Sie sich mit der obigen Checkliste schriftlich bestätigen lassen. Ebenso die Frage, ob die Kassenfunktion für Ihre Barzahlungen geeignet ist. Wer auf WhatsApp verzichten möchte, sollte wissen, dass wir keinen anderen automatischen Erinnerungskanal nennen.

Wenn das zu Ihrer Praxis passt, lesen Sie nach, was Welda CRM als Praxissoftware Psychotherapie für Privatpraxen abdeckt, und prüfen Sie es anschließend mit dem folgenden Testablauf. Alleinarbeitende finden zusätzlich Anhaltspunkte im Beitrag zur Praxissoftware für die Einzelpraxis.

Der Demo-Test mit der erfundenen Klientin

Eine geführte Vorführung zeigt, was geübt wurde. Testen Sie deshalb selbst und ausschließlich mit erfundenen Daten. Legen Sie eine fiktive Klientin an und gehen Sie die Punkte der Reihe nach durch:

  1. Notiz schreiben und einen Musterbericht als Datei anhängen.
  2. Mit dem Empfangskonto anmelden und über Suche, Profil und Kalender zur Notiz gelangen wollen.
  3. Mit dem Konto eines zweiten Therapeuten dieselbe Klientin öffnen. Lässt sich das unterbinden?
  4. Einen Festtermin für acht Wochen anlegen und über Ostern verschieben.
  5. Erinnerung ans eigene Handy schicken und den Sperrbildschirm lesen.
  6. Eine Absage erzeugen und die Nachricht an die nächste Person auf der Warteliste ansehen.
  7. Eine bereits gespeicherte Notiz ändern und prüfen, ob die alte Fassung nachvollziehbar bleibt.
  8. Das Zugriffsprotokoll öffnen. Sind Ihre Lesezugriffe dort verzeichnet?
  9. Eine Musterrechnung erzeugen und mit einer eigenen Rechnung vergleichen.
  10. Die Klientin exportieren und löschen. Was bleibt übrig?

Stellen Sie im Gespräch zudem die unbequemen Fragen. Kann der Support Notizen öffnen und wird das protokolliert? In welchem Format bekomme ich alles beim Vertragsende zurück, auch Dateien? Wie lange bleiben Backups erhalten? Ausweichende Antworten sind an dieser Stelle selbst eine Auskunft.

Der Wechsel: Altakten bleiben besser, wo sie sind

In den meisten Branchen bedeutet Umstieg, möglichst alles zu übertragen. In der Therapiepraxis ist das oft die falsche Richtung. Zehn Jahre eingescannte Papierakten sind eine neue Kopie hochsensibler Inhalte an einem neuen Ort. Häufig ist es vernünftiger, nur die Stammdaten und Termine aktiver Klienten zu übernehmen, neue Notizen ab einem Stichtag im System zu führen und abgeschlossene Akten bis zum Ablauf der Frist sicher verschlossen zu lassen. Klären Sie vorher, welche Fristen für Sie gelten.

Fünf Schritte für den Softwarewechsel einer kleinen Therapiepraxis, von der Aufbewahrungsklärung bis zur Prüfung nach vier Wochen
Ein Beispielablauf. Die Reihenfolge ist wichtiger als die genauen Zeiträume.

Kommen Sie aus Excel, schauen Sie zuerst auf die Spalten. In einer über Jahre gewachsenen Spalte „Bemerkungen“ steht meist das Sensibelste der ganzen Datei. Die Datei an einen Anbieter zu senden, ist bereits eine Datenweitergabe; dafür muss die Vertragsgrundlage stehen. Verschicken Sie sie nicht unverschlüsselt per Mail und fragen Sie, was nach dem Import mit der Kopie geschieht. Bei Welda ist die Übernahme bestehender Kunden- und Termindaten eingeschlossen, die Entscheidung über die Spalte „Bemerkungen“ bleibt aber Ihre, und sie wegzulassen ist eine völlig legitime Wahl.

Informieren Sie Klienten kurz, wenn sich der Erinnerungskanal oder die Datenschutzinformation ändert. Führen Sie den alten Kalender im ersten Monat parallel und kontrollieren Sie jeden Festtermin einmal von Hand. Wer dienstags um 15 Uhr vor verschlossener Tür steht oder seinen Platz besetzt findet, liest das möglicherweise als Aussage über die therapeutische Beziehung.

Häufige Fragen

Brauche ich als Privatpraxis ein zertifiziertes PVS?

Für die KV-Abrechnung ist die Zertifizierung gedacht; ohne Kassenzulassung entfällt dieser Grund. Prüfen Sie stattdessen, ob Rechnungsstellung, Dokumentation und Datenschutz zu Ihrer Arbeit passen. Viele Privatpraxen entscheiden sich trotzdem für Fachsoftware, wenn sie die Vorlagen brauchen.

Reicht es, wenn der Anbieter „DSGVO-konform“ schreibt?

Nein. Verantwortlich bleiben Sie. Verlangen Sie einen AV-Vertrag, Angaben zu Unterauftragnehmern und Serverstandorten und eine konkrete Beschreibung der Schutzmaßnahmen. Für die Schweigepflicht nach § 203 StGB holen Sie im Zweifel Rat bei Kammer oder Rechtsberatung ein.

Darf der Empfang Termine verwalten, ohne Notizen zu sehen?

Das sollte das Ziel sein. Rollenbasierte Rechte können Kalender und Zahlungen vom klinischen Teil trennen. Glauben Sie aber nicht der Beschreibung, sondern melden Sie sich mit einem Empfangskonto an und versuchen Sie, die Notiz zu finden.

Darf ich WhatsApp für Terminerinnerungen nutzen?

Das hängt von Einwilligung, Einsatz und Bewertung Ihrer Datenschutzberatung ab, und in der Fachwelt wird das teils kritisch gesehen. Falls Sie es einsetzen: neutrale Formulierung, neutraler Absender und ein Weg für alle, die keine Nachrichten möchten.

Ist eine integrierte Videosprechstunde notwendig?

Nicht zwingend. Für die Kassenversorgung gelten eigene Anforderungen an zertifizierte Videodienste, die auch separat genutzt werden können. Für Welda CRM nennen wir keine integrierte Videosprechstunde.

Sollen Kollegen in der Gemeinschaftspraxis die Klienten der anderen sehen?

Standardmäßig eher nicht. Für die Raumplanung genügt oft, dass ein Zeitraum belegt ist. Testen Sie, wie genau ein Produkt das trennen kann, und halten Sie die Regel schriftlich fest.

Gibt es einen kostenlosen Test mit echten Daten?

Welda CRM lässt sich 7 Tage kostenlos testen. Echte Klientendaten gehören jedoch erst in das System, wenn Vertrag, AV-Regelung und Rechte geklärt sind. Für die Beurteilung reicht eine erfundene Klientin völlig aus.

Wie erfahre ich den Preis?

Bei Welda CRM klären wir Plan und Preis im kostenlosen Gespräch, nachdem wir Standorte, Nutzer und Module kennen; Einrichtung und Datenübernahme sind enthalten.

Bevor Sie einen Termin mit einem Anbieter vereinbaren

Zwei kleine Aufgaben machen jedes Verkaufsgespräch kürzer: Klären Sie, zu welchem der vier Praxistypen Sie gehören, und füllen Sie die Rechtematrix für Ihr echtes Team aus. Haben Sie einen Kassensitz, ist der nächste Schritt die Liste zertifizierter Systeme. Arbeiten Sie privat oder beratend und möchten prüfen, ob wir infrage kommen, vereinbaren Sie ein kostenloses Gespräch zur Praxissoftware Psychotherapie oder testen Sie Welda CRM 7 Tage lang mit einem erfundenen Fall. Und falls es nicht passt, sagen wir Ihnen das lieber gleich im ersten Gespräch.

Brauchen Sie Unterstützung dabei?

Erleben Sie Welda in Ihrem eigenen Unternehmen.

  • Kostenlose Erstberatung
  • Antwort am selben Werktag
  • Laufender Support

Lieber ohne Formular?

Ihr Anliegen

Bitte geben Sie mindestens Telefon oder E-Mail an.

Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzhinweise gelesen haben.

Ähnliche Beiträge